Grand Prix der Volksmusik
2010
Wettbewerb für den volkstümlichen Schlager
Teilnahmebedingungen für Deutschland
Stand 08.02.10
ARBEITSGEMEINSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER MUSIKALISCHEN
UNTERHALTUNGSKULTUR
Vorstand: Gundula Walter
80336 München, Beethovenplatz 2
Kanzlei Kolberg & Partner
Tel.: 0170 – 440 20 78, Fax: 089 – 53 51 10
E – Mail: arge@grandprixdervolksmusik.tv
www.gpvolksmusik.tv
Präambel
Der GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2010 ist ein Länderwettbewerb der Komponisten und Textdichter für den volkstümlichen Schlager.
Teilnahmeberechtigte Länder sind:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol (Italien).
I. Durchführung des Wettbewerbes
Am 28. August 2010 ist geplant aus Österreich den GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2010 als öffentliche Veranstaltung in einer Fernseh – Live – Sendung von ZDF, ORF, SF Schweizer Fernsehen und RAI (Sender Bozen) zu übertragen. Die Federführung liegt 2010 beim ORF.
Bei dieser Veranstaltung werden die ausgewählten je 4 (vier) Titel der 4 (vier) Teilnehmerländer vorgestellt. Aus diesen Titeln wird der Siegertitel und der 2. und 3. Platz ermittelt, die mit dem „Grand Prix der Volksmusik 2010“ ausgezeichnet werden. In der Fernsehsendung wird nur dem Siegerlied (1.Platz), sowie dessen Autorenteam dieser Preis überreicht.
Die Verantwortung für die Durchführung der Auswahl der vier (4) Titel liegt bei der jeweiligen „Arbeitsgemeinschaft“.
Für die Durchführung der geplanten TV – Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ sind die nationalen „Arbeitsgemeinschaften“ der Teilnehmerländer zusammen mit den Fernsehanstalten einvernehmlich verantwortlich.
II. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Komponisten und Textautoren ohne Einschränkung auf Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft.
Die vortragenden Interpreten (Solisten) müssen die Staatsbürgerschaft des teilnahmeberechtigten Landes besitzen, das sie im Wettbewerb vertreten. Besitzt ein vortragender Interpret (Solist) die Staatsbürgerschaft von zwei teilnahmeberechtigten Ländern, muss er sich entscheiden, für welches Land er antritt.
Kinder müssen vor dem 01.Januar 1996 geboren sein.
Wird ein Wettbewerbslied von einer Gruppe (mehr als einer Person) vorgetragen, muss mindestens einer der vortragenden Interpreten (Solisten) die Staatsbürgerschaft des teilnehmenden Landes besitzen, für das er antritt. Haben eines oder mehrere Gruppenmitglieder die Staatsangehörigkeit von mehreren teilnehmenden Ländern, muss sich die Gruppe entscheiden, für welches Land sie antritt.
Solisten dürfen maximal aus zwei am „Grand Prix der Volksmusik 2010“ teilnahmeberechtigten Ländern sein. Es gilt die Staatsbürgerschaft.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Solisten, die als Gruppe bereits vor dem 1.11.2009 öffentlich aufgetreten sind
Migranten und Kinder von Migranten, die den Nachweis erbringen, dass sie im jeweiligen Teilnehmerland leben, können sich ebenfalls beteiligen.
Die eingereichten Werke müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Interpreten aus Liechtenstein können ihr Gewohnheitsrecht weiterhin geltend machen, d.h. sie können auch für ein anderes teilnahmeberechtigtes Land – ausgenommen die Schweiz - antreten.
Nicht teilnahmeberechtigt (als Autor, Komponist oder Interpret) sind Mitglieder der Jury, Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaften“ sowie an der Sendung beteiligte festangestellte und freie Mitarbeiter der mitwirkenden Fernsehanstalten.
An der Sendung beteiligte Autoren, Komponisten, Interpreten, Mitglieder und Mitarbeiter der „Arbeitsgemeinschaften“ können keine weiteren Tätigkeiten in Verbindung mit der TV – Sendung und dem Wettbewerb ausüben.
Ausgenommen von dieser Regelung sind freie Musikproduzenten und Autoren die für die Sendung arbeiten, deren Arbeit jedoch nicht ersichtlich ist, z.B. Erstellung eines Showteils.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind ferner Angehörige dieses Personenkreises.
III. Zugelassene Kompositionen und Texte
Jeder teilnahmeberechtigte Komponist und Textautor kann sich mit beliebig vielen Einsendungen beteiligen. Da es sich um einen Länderwettbewerb handelt, darf ein Werk nicht gleichzeitig, auch nicht in unterschiedlichen (abgewandelten) Versionen für ein anderes Land eingereicht werden. Ein solches Werk wird in jedem Fall von allen beteiligten Ländern disqualifiziert.
Die Einsendungen müssen unter dem bürgerlichen Namen oder dem bei einer Autorengesellschaft angemeldeten Pseudonym erfolgen. Werke aus dem Nachlass verstorbener Komponisten und Textautoren sind nicht zugelassen.
Die Länge der Kompositionen darf 3 (drei) Minuten nicht übersteigen. Es können sowohl getextete als auch instrumentale Werke eingereicht werden. Die Texte müssen in der Landessprache, oder in einem Dialekt des jeweils vertretenen Landes, oder in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen sind jeweils zulässig, soweit es sich um Ortsnamen oder übliche fremdsprachige Fragmente handelt.
Die eingereichten Kompositionen und Texte sowie die gesetzten Titel dürfen nicht veröffentlicht sein und bis zur Entscheidung der nationalen Fachjury nicht veröffentlicht, d.h. weder öffentlich aufgeführt, gesendet, gedruckt, noch auf andere Weise vervielfältigt oder verbreitet werden. Dieses betrifft auch das Internet.
Maximal 5 (fünf) Titel werden von der „Arbeitsgemeinschaft“ gesetzt. Diese Lieder müssen bis zum 13.02. 2010 vorliegen und dürfen bis zur geplanten TV - Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ in keiner anderen Fernseh –Wettbewerbssendung präsentiert werden.
Die von einer Fachjury minimum 10 (zehn) ausgewählten Titel und die 5 (fünf) Ersatztitel werden durch die „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur“ nach der Besetzung der Titel schriftlich gegenüber den jeweiligen Komponisten, Textautoren und Tonträgerfirmen freigegeben. Nach der schriftlichen Freigabe durch die „Arbeitsgemeinschaft“ dürfen die ausgewählten Titel im In- und Ausland im Hörfunk und Fernsehen beliebig oft gesendet oder ins Internet gestellt werden. Die Lieder dürfen bis zur geplanten TV - Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ in keiner anderen Fernseh – Wettbewerbssendung, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem „Grand Prix der Volksmusik 2010“ steht, präsentiert werden.
Die ausgewählten Lieder dürfen für die geplante TV – Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ musikalisch und textlich nicht verändert werden. Dieses gilt auch für den Wechsel von Instrumenten. Bei den Liedern, die in der Landessprache bzw. im Dialekt präsentiert wurden, ist eine neue Synchronisation in deutscher Sprache zulässig.
IV. Einreichung und Abwicklung
In einem vom Komponisten und/oder Textautor an folgende Adresse
Notar Dr. Karl Winkler
Neuhauser Str. 15
80331 München
zu richtenden Briefumschlag müssen eingereicht werden:
- Demo–MusiCassette oder CD (Gesang und/oder Chor, Begleitung in beliebiger Instrumentierung, instrumentale Werke in beliebiger Besetzung).
Der/die Interpret/-in (Gruppe/Orchester) der/die das eingereichte Demo besingt/bespielt, muss bereit sein den Titel auch in den Vorauswahlen und der TV-Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ sowie auf dem zur Sendung gehörigen Tonträger/DVD zu präsentieren (singen).
Der Name der Interpreten (Gruppe/Orchester) muß bei der Einreichung ersichtlich sein.
- Text in Maschinenschrift auf DIN A4–Bogen, ungeheftet
- ausgefüllter unterschriebener Revers (Anlage) mit dem Kostenbeitrag
als Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg.
Ferner können auf dem Revers namentliche Interpreten – Vorschläge (Sängerin oder Sänger, Duo, Gruppe oder Orchester) gemacht werden.
Jeder Wettbewerbstitel wird von einem anderen Interpreten bzw. Gruppe bzw. Orchester aufgeführt. Die „Arbeitsgemeinschaft“ in Übereinstimmung mit der Fernsehanstalt, behält sich die Entscheidung über die endgültige Besetzung und die Interpreten vor. Daraus entstehende Kosten werden von der Tonträgerfirma übernommen, bei der der jeweilige zu besetzende Interpret bzw. Gruppe bzw. Orchester unter Vertrag ist; die Kosten werden nicht von der Fernsehanstalt oder der „Arbeitsgemeinschaft“ getragen.
Weder Text, Demo – MusiCassette oder CD dürfen Hinweise auf die Person des Einsenders enthalten.
Für jeden eingereichten Titel (vom Komponisten und Textautor für ihren gemeinsamen Titel zusammen) ist ein Kostenbeitrag von € 90,--
(einschließlich Umsatzsteuer) in Form eines Verrechnungsschecks oder per Banküberweisung zu entrichten an:
Notar – Dr. Karl Winkler
Dresdner Bank AG München
BLZ 70080000
Konto–Nr.: 335116610
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN : DE17700800000335116610
BIC: DRESDEFF
Kontoinhaber : Notar Prof. Dr. Karl Winkler
Vermerk: GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2010
Titel des eingereichten Werkes
Name des Komponisten/Textdichters
Der Kostenbeitrag wird in keinem Fall erstattet, auch nicht wenn das Werk zurückgezogen wird. Sollte ein Autor sein Werk zurückziehen nachdem dieses bereits produziert wurde, muß der Autor (Komponist und Textdichter) die entstandenen Kosten für die Produktion übernehmen.
Die Reverse werden vom Notar in Verwahrung genommen. Die Namen der Einsender bleiben geheim. Lediglich die Namen bzw. Pseudonyme der Urheber der ausgewählten Titel sowie der 5 (fünf) Ersatztitel werden der „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur“ bekannt gegeben und veröffentlicht.
Der Notar ist nicht zu Auskünften gegenüber Dritten befugt.
Alle nicht weiter am Wettbewerb teilnehmenden Autoren werden schriftlich vom Notariat verständigt. Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung können die Teilnehmer über die nicht qualifizierten Titel wieder uneingeschränkt verfügen.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt sondern vernichtet.
V. Einsendeschluß
Einsendeschluß und Einzahlungstermin für die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol (Italien) ist der
13.02. 2010 (Datum des Poststempels)
VI. Auswahl der Wettbewerbstitel
Zu den maximal 5 gesetzten Titeln werden unter dem Vorsitz eines Beauftragten der jeweiligen „Arbeitsgemeinschaft“ von einer Jury aus den Einsendungen die minimum 10 (zehn) Wettbewerbstitel und 5 (fünf) Ersatztitel ausgewählt.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Disqualifizierungen bleiben vorbehalten.
Die deutsche Jury tagt voraussichtlich vom 16. – 18.03. 2010.
Die Jurymitglieder und die „Arbeitsgemeinschaft“ sind zum Schweigen über das Ergebnis der Auswahl bis zur Veröffentlichung verpflichtet.
VII. Auswahl der Titel für die TV-Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“
Die von einer Jury ausgewählten minimum 10 (zehn) und die maximal 5 (fünf) gesetzten Titel werden einer Publikums – Jury zur Auswahl vorgestellt, die
dann über die vier Titel entscheidet, die Deutschland bei der geplanten TV-Sendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ vertreten. Sollte einer der 4 (vier) ausgewählten Titel herausfallen, aus welchem Grund auch immer, rückt – sofern es die Zeit erlaubt – der jeweils nächstplatzierte nach
Die fertigen Tonträger der deutschen Titel müssen bis spätestens 15.04.2010 bei der „Arbeitsgemeinschaft“ und der Tonträgergesellschaft, die den Tonträger mit den Wettbewerbstiteln veröffentlicht, vorliegen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle des Auftritts im Voll- oder Halbplayback–Verfahren, zur jeweiligen Fernsehsendung professionelle Playbacks in Stereo zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür müssen grundsätzlich von den Autoren, Komponisten und/oder der Tonträgerfirma getragen werden.
Interpreten dürfen nicht zur Kostenbeteiligung verpflichtet werden.
VIII. Auftritt der Interpreten in der Fernsehsendung
Um die musikalische Vielfalt und die Bewegungsfreiheit der Interpreten zu gewährleisten, ist Ihnen freigestellt, ob sie im Live-, Halbplayback- oder Vollplayback–Verfahren auftreten wollen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Art des Verfahrens mit der jeweiligen Fernsehanstalt abzusprechen.
Der Auftritt von Kindern als Statisten, Komparsen, Kinderballett etc. ist grundsätzlich nicht gestattet.
Der Auftritt von Tieren ist nicht gestattet.
Die Besetzung inclusive der musikalischen Begleitung (Instrumentalisten/
Backgroundchor, Ballett/Tanzgruppe etc.) bedarf der Zustimmung der jeweiligen Redaktion und darf 30 Personen nicht überschreiten.
Die optische Präsentation der Lieder bedarf der Zustimmung der jeweiligen Redaktion.
IX. Finale
Die Sieger der geplanten Fernsehsendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“ am 28.08 2010 werden in den 4 (vier) teilnehmenden Ländern ermittelt. Die abstimmenden Zuschauer dürfen nicht über die Titel des eigenen Landes entscheiden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
X. Punktewertung in der Fernsehsendung „Grand Prix der Volksmusik 2010“
Die Zuschauer geben ihre Stimme während der Sendung telefonisch ab. Televoting in den vier Ländern. Für das eigene Land darf nicht gewertet werden.
Die Resultate der Televotings in den vier Ländern werden addiert und in eine Rangliste umgewandelt. Der 1. Rang ergibt 12 Punkte, der 2. Rang 11 Punkte usw., der 12. Rang erhält noch einen Punkt.
Bei einem Punktegleichstand gilt die bessere Rangpositionierung (d.h. mehr erste Ränge, dann mehr zweite Ränge usw.).
Sollte sich auch hier ein Gleichstand ergeben ist die Wertung der Fachjury ausschlaggebend. In dem Fall entscheidet die höhere Punktzahl.
Die Fachjury ( 5 Juroren je Land) wird von den Fernsehanstalten der einzelnen Länder zusammengestellt.
Die Fachjury gibt ihre Wertung im Vorfeld der Sendung ab.
Sowohl das Televoting wie auch die Wertung der Fachjury werden vom Justitiariat der jeweiligen Fernsehanstalt überwacht.
XI. Tonträger
Auf Veranlassung der „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur“ erscheint in Zusammenarbeit mit einer Tonträgergesellschaft ein Tonträger/DVD mit den maximal 5 (fünf) gesetzten Titeln und jenen minimum 10 (zehn) Wettbewerbstiteln, welche die Jury für die deutsche Vorauswahl ausgewählt hat.
Zum Finale des GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2010 und somit zur geplanten Fernsehsendung voraussichtlich am 28.08 2010 wird ein Tonträger/DVD mit den jeweils 4 (vier) Wettbewerbstiteln aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol (Italien) erscheinen. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, die Tonträgerfirma, bei der sie unter Vertrag stehen, zu veranlassen, dass ihre Titel zur Veröffentlichung auf den vorbezeichneten Tonträgern/DVD zur Verfügung stehen.
Der Tonträger/DVD wird in der gleichnamigen Fernsehsendung präsentiert.
Die Wettbewerbsteilnehmer (Autoren und Interpreten) tragen Sorge dafür, dass die Tonträgerfirma, bei der sie unter Vertrag stehen, sich bereit erklärt, dass die jeweiligen Aufnahmen für Tonträger/DVD freigegeben werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem „Grand Prix der Volksmusik“ stehen.
XII. Schlussbestimmungen
Soweit es der Zweck erfordert, erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer damit einverstanden, dass unter Wahrung ihres Urheberpersönlichkeits-
rechtes Änderungen am Werk vorgenommen werden. Eventuell erforder-
liche Arrangements werden einvernehmlich durchgeführt.
Die Wettbewerbsteilnehmer, soweit sie keiner Verwertungsgesellschaft angehören, räumen den jeweiligen Fernseh- und Rundfunkanstalten das Recht ein, das Werk zum Zwecke des Wettbewerbs zu senden und zu vervielfältigen und im Internet zu veröffentlichen, ohne dafür von den Fernseh- und Rundfunkanstalten ein besonderes Entgelt zu beanspruchen.
Soweit die Wettbewerbsteilnehmer einer Verwertungsgesellschaft angehören, stehen die Aufführungs-, Sende- und sonstigen Veröffentlichungs- (z.B. Internet) und Vervielfältigungsrechte den beteiligten Fernseh- und Rundfunkanstalten aufgrund ihrer Verträge mit den Verwertungsgesellschaften zu.
Die beteiligten Fernseh- und Rundfunkanstalten, die Verwertungsgesell-
schaften und die „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur“ übernehmen keine Schadenshaftung für den Fall, dass der Wettbewerb aus irgendeinem Grund unterbrochen/verschoben wird oder ausfällt.
Ein Teilnahmeberechtigter, der gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder mit seinem Verhalten dem GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK Schaden zufügt,wird disqualifiziert, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gegen ihn. Er haftet auch für das Verschulden von Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient.
Die Disqualifizierung hat zur Folge, dass sämtliche finanziellen Ansprüche des Disqualifizierten gegen die „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur“ bzw. deren Mitglieder und etwaiger Ansprüche gegen die Fernseh- und Rundfunkanstalten entfallen.
Der Rechtsweg gegen die Teilnahmebedingungen und die auf der Grundlage dieser Bedingungen zu treffenden und getroffenen Entscheidungen ist ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist München
REVERS
GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2010
(vom Komponisten/Textautor auszufüllen und zu unterschreiben)
Titel der Komposition:
Vor- und Zuname des Komponisten:
(evtl. auch bei einer Autorengesellschaft angemeldetes Pseudonym/Künstlername)
Adresse:
Telefon: Fax: e-Mail:
Vor- und Zuname des Textautors:
(evtl. auch bei einer Autorengesellschaft angemeldetes Pseudonym/Künstlername)
Adresse:
Telefon: Fax: e-Mail:
Ich versichere, dass ich
a) der Komponist/Textautor des eingereichten Titels bin und die Fernseh- und
Rundfunkanstalt sowie die „Arbeitsgemeinschaft“ von etwaigen Ansprüchen Dritter freistelle,
b) gemäß den Teilnahmebedingungen teilnahmeberechtigt bin,
c) die Teilnahmedingungen in allen Punkten anerkenne,
d) mich – unter Ausschluß des Rechtsweges – den Entscheidungen der Jury
und den von den Veranstaltern einvernehmlich getroffenen Entscheidungen
unterwerfe.
Datum: ……………………………………. ………………………………. Unterschrift des Komponisten Unterschrift des Textautors
Interpretenvorschlag:
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